Führerscheinklassen

Die Führerscheinklassen:

Klasse A (beschränkt) ab 18 Jahre
Motorrad bis 25 kW Motorleistung und einem Leergewicht von mind. 6,25 kg/kW
(eingeschlossene Fahrerlaubnis-Klassen: A1, M)

Klasse A (unbeschränkt) ab 25 Jahre
Motorrad über 25 kW Motorleistung oder einem Leergewicht von weniger als 6,25 kg/kW.
(eingeschlossene Fahrerlaubnis-Klassen: A beschränkt, A1, M)

Klasse A1 ab 16 Jahre
Motorrad mit max. 125 ccm Hubraum und nicht mehr als 11 kW Motorleistung
(eingeschlossene Fahrerlaubnis-Klasse: M)

Klasse B ab 18 Jahre
Kraftfahrzeuge bis 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht und einem Anhänger bis zu 750 kg. Andere Anhängerkombinationen sind möglich, wenn rechtliche Rahmenbedingungen eingehalten werden.
(eingeschlossene Fahrerlaubnis-Klassen: M, L, S)

bF17 (begleitendes Fahren ab 17 Jahre in der Klasse B)
Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres darf ein Fahrzeug der Führerscheinklasse B nur in Begleitung einer vorher in die Prüfungsbescheinigung eingetragene Begleitperson gefahren werden. Die Anforderung an die Begleitperson sind mind. 30 Jahre alt, mind. 5 Jahre im Besitz der Kl. B und nicht mehr als 3 Punkte im Verkehrszentralregister. Die Prüfungsbescheinigung gilt nur in Deutschland.
(eingeschlossene Fahrerlaubnis-Klassen: M, L, S)

Klasse BE ab 18 Jahre
Kraftfahrzeuge bis 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht und einem Anhänger über 750 kg.
(erforderlicher Vorbesitz Klasse B)

Klasse M ab 16 Jahre
Moped/Mokick mit einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h und max. 50 ccm Hubraum.

Klasse L ab 16 Jahre
Land und Forstfahrzeuge bis 32 km/h, selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 25 km/h.

Klasse S ab 16 Jahre
Dreirädrige Kleinkrafträder sowie vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge jeweils bis 45 km/h

Mofa ab 15 Jahre (Prüfbescheinigung)
Mofa mit einer Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h und max. 50 ccm Hubraum.